SdK klagt erneut gegen VW-Vergleiche im Dieselskandal
Die Aktionärsvereinigung SdK fechtet Hauptversammlungsbeschlüsse zu Vergleichen mit Ex-Managern und Versicherungen an.

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) geht erneut juristisch gegen Volkswagen vor. Die Aktionärsvereinigung hat beim Landgericht Hannover eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse der jüngsten VW-Hauptversammlung eingereicht. Im Kern geht es um Vergleiche des Konzerns mit früheren Spitzenmanagern sowie deren Haftpflichtversicherern im Zusammenhang mit dem Dieselabgasskandal.
SdK-Rechtsvorstand Markus Kienle begründete den Schritt mit unzureichenden Informationen auf der Hauptversammlung: „Nach unserer Auffassung war eine eigenständige und sachgerechte Bewertung der vorgelegten Vergleichsregelungen auf Grundlage der veröffentlichten und in der Hauptversammlung erteilten Informationen nicht möglich." Die Aktionärsvertreter sehen damit die Grundlage für eine rechtskonforme Abstimmung als nicht gegeben an.
Hintergrund: BGH kippte ursprüngliche Beschlüsse
Der aktuelle Rechtsstreit hat eine Vorgeschichte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im vergangenen Jahr im Revisionsverfahren die ursprünglichen Hauptversammlungsbeschlüsse aus dem Jahr 2021 aufgehoben. Betroffen waren dabei ein Vergleich mit Manager-Haftpflichtversicherern über rund 270 Millionen Euro sowie Einigungen mit dem früheren VW-Konzernchef Martin Winterkorn über elf Millionen Euro und Ex-Audi-Chef Rupert Stadler über vier Millionen Euro.
Daraufhin legte VW die Vergleichsbeschlüsse den Aktionären erneut vor — und die Stammaktionäre stimmten ihnen nahezu unverändert erneut zu. Maßgeblich dafür war der VW-Großaktionär Porsche SE, die Holding der Eigentümerfamilien Porsche und Piëch, die 53,3 Prozent der Stimmrechte hält. Das Land Niedersachsen ist mit 20 Prozent der zweitgrößte Aktionär.
Die SdK kritisiert nun unter anderem, dass die Vermögensverhältnisse von Martin Winterkorn bei der Vergleichsgestaltung nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Zudem sei nicht nachvollziehbar, welche konkreten Ansprüche gegenüber der Porsche SE und früheren Organmitgliedern von Volkswagen im Rahmen der Vergleiche aufgegeben wurden. Diese Intransparenz sei aus Sicht der Kleinaktionäre nicht hinnehmbar.
Laufende Verfahren und Milliardenschaden
Parallel zu den zivilrechtlichen Auseinandersetzungen laufen am Landgericht Braunschweig noch Strafprozesse gegen frühere VW-Mitarbeiter wegen des Dieselbetrugs. Das Verfahren gegen den 79-jährigen Winterkorn wurde im vergangenen Jahr wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Er war Konzernchef, als die systematische Manipulation der Abgasreinigung im Jahr 2015 in den USA aufflog.
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Zur AktienanalyseDas Oberlandesgericht Celle hat das vom BGH zurückverwiesene Verfahren über die Haftungsvergleiche unterdessen noch nicht abgeschlossen. Der Rechtsstreit zieht sich damit weiter in die Länge — für VW keine guten Nachrichten. Der Dieselskandal hat den Wolfsburger Konzern bislang rund 32 Milliarden Euro gekostet und beschäftigt Gerichte und Aktionäre bis heute.
VW selbst war für eine Stellungnahme gegenüber der Wirtschaftswoche nicht zu erreichen. Gegenüber dem „Handelsblatt" erklärte ein Sprecher des Konzerns jedoch, VW sei von der Rechtmäßigkeit der Hauptversammlungsbeschlüsse überzeugt. Für Privatanleger bleibt die Situation damit unübersichtlich: Solange die juristischen Verfahren nicht abgeschlossen sind, schwebt über dem Thema Managerhaftung weiterhin Rechtsunsicherheit.


