Shell zieht gegen Venture Global vor Gericht
Energieriese wirft US-Unternehmen zurückgehaltene Beweise im LNG-Schiedsverfahren vor

Der britisch-niederländische Energiekonzern Shell hat beim Obersten Gerichtshof des US-Bundesstaates New York Einspruch gegen eine Schiedsgerichtsentscheidung eingelegt, die zugunsten des amerikanischen Flüssigerdgasproduzenten Venture Global ausfiel. Laut einer von Reuters eingesehenen Gerichtsakte wirft Shell dem Unternehmen vor, im Verfahren entscheidende Beweise zurückgehalten zu haben.
Der Streit dreht sich um nicht gelieferte LNG-Mengen aus langfristigen Lieferverträgen, während Venture Global gleichzeitig große Mengen auf dem Spotmarkt verkaufte. Die Preise für Flüssigerdgas waren nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs stark gestiegen, was kurzfristige Verkäufe besonders lukrativ machte. Shell hatte bereits 2023 gemeinsam mit BP, Edison und Galp Klage gegen Venture Global eingereicht.
Shell verlor sein Schiedsverfahren im August dieses Jahres, während BP im Oktober ein Urteil zu seinen Gunsten erwirken konnte. Venture Global hatte argumentiert, dass sich seine Exportanlage in Calcasieu Pass, Louisiana, bis April 2025 noch im Hochfahrmodus befand und daher keine Verpflichtung bestand, vertraglich zugesagte LNG-Lieferungen zu tätigen. Erst nach der endgültigen Genehmigung durch Aufsichtsbehörden und Kreditgeber sei die Anlage vollständig betriebsbereit gewesen.
Shell hält dagegen, dass Venture Global zwischen 2022 und 2025 über 400 LNG-Ladungen im Wert von mehr als 20 Milliarden US-Dollar auf dem Spotmarkt verkauft habe – und das noch bevor die regulären Lieferungen an langfristige Vertragspartner begonnen hätten. Das Unternehmen verweist in seiner neuen Eingabe auch auf das erfolgreiche Urteil BPs, das ähnliche Vorwürfe beinhaltete.
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Zur AktienanalyseLaut Venture Global belief sich die Gesamtsumme der Kundenforderungen auf rund 5,5 Milliarden US-Dollar. Während Shell im Verfahren unterlag, erreichte BP einen Sieg, und der chinesische Konzern Unipec einigte sich mit Venture Global außergerichtlich. Shell erklärte, man könne sich derzeit nicht weiter äußern, da die Angelegenheit vor Gericht behandelt werde und weiterhin den Vertraulichkeitsregeln des Vertrags sowie den Bestimmungen der Internationalen Handelskammer unterliege.


