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Staatseinfluss bei TKMS als strategische Option

Internationale Konkurrenz und Industriepolitik sprechen für eine Beteiligung trotz ordnungspolitischer Bedenken

Staatseinfluss bei TKMS als strategische Option

Der deutsche Marineschiffbauer Thyssenkrupp Marine Systems (TKMS) steht im Mittelpunkt einer politischen Grundsatzdebatte: Soll sich die Bundesrepublik an einem Rüstungsunternehmen beteiligen? Ökonomisch betrachtet spricht vieles gegen einen Einstieg des Staates, etwa weil dieser bereits als Großkunde und Genehmigungsbehörde maßgeblichen Einfluss auf die Branche ausübt. Zudem gelten viele deutsche Rüstungsunternehmen als wettbewerbsfähig, gerade weil sie unabhängig vom Staat agieren und langfristige unternehmerische Perspektiven verfolgen.

Im Fall von TKMS allerdings erscheint die Lage differenzierter. Der Bau von U-Booten und Fregatten ist ein Spezialsegment, in dem internationale Konkurrenz und geopolitische Interessen eine besondere Rolle spielen. Aus Sicht von Branchenkennern zeigt die Erfahrung, dass das Fehlen staatlicher Beteiligung in diesem Bereich gravierende Nachteile mit sich bringen kann. Drei wesentliche Gründe sprechen dafür, dass eine Beteiligung der Bundesrepublik an TKMS in Erwägung gezogen werden sollte.

Erstens verschafft eine staatliche Beteiligung deutschen Herstellern im internationalen Wettbewerb überhaupt erst gleiche Ausgangsbedingungen. In Europa gibt es kaum einen bedeutenden Rüstungskonzern ohne staatliche Beteiligung. Französische Panzer- und italienische Hubschrauberhersteller erhalten oft politische Rückendeckung, sei es bei Vertragsverhandlungen oder der Vorfinanzierung großer Projekte. Diese Unterstützung kann entscheidend sein – wie im Fall von TKMS, das trotz technologischer Überlegenheit bei einem Großauftrag in Australien gegenüber der französischen Navalgroup den Kürzeren zog.

Zweitens ermöglicht ein staatlicher Anteil mehr Einfluss bei industriepolitischen Weichenstellungen. Wenn die Bundesregierung plant, im Verbund mit der Branche auch industriepolitische Ziele wie den Erhalt von Standorten zu verfolgen, ist dies ohne direkte Beteiligung schwerer durchsetzbar. Besonders im Hinblick auf mögliche Fusionen innerhalb der europäischen Rüstungsindustrie – etwa mit Fincantieri, Kongsberg und Naval – wäre ein staatlicher Vertreter mit Entscheidungsbefugnis am Verhandlungstisch von Vorteil.

Drittens ist die weit verbreitete Angst vor staatlichem Einfluss auf Unternehmen in diesem Fall möglicherweise überzogen. Gerade in strategisch sensiblen Branchen wie der Verteidigung kann staatliche Beteiligung nicht nur wirtschaftlich, sondern auch sicherheitspolitisch sinnvoll sein. Der Zugang zu Entscheidungsprozessen und das Mitspracherecht bei wichtigen Weichenstellungen sind im internationalen Kontext von zunehmender Bedeutung.

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