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Südafrika plant unabhängigen Stromnetzbetreiber: Eskom-Restrukturierung nimmt Form an

Das Eskom-Restrukturierungsteam legt Grundsätze für einen vollständig unabhängigen staatlichen Übertragungsnetzbetreiber fest.

Südafrika plant unabhängigen Stromnetzbetreiber: Eskom-Restrukturierung nimmt Form an

Südafrika treibt die Restrukturierung seines staatlichen Energieversorgers Eskom voran. Das Eskom Restrukturierungs-Task-Team (ERTT) hat nun die Rahmenbedingungen veröffentlicht, die seine Beratungen zur Gründung eines unabhängigen staatlichen Übertragungsnetzbetreibers (Transmission System Operator, TSO) leiten sollen. Dieser soll die Übertragungsanlagen des Landes besitzen, kontrollieren und für den Betrieb des Strommarktes verantwortlich sein.

Präsident Cyril Ramaphosa hatte die Einsetzung des Teams während seiner Rede zur Lage der Nation im Februar angekündigt und dabei die Unterstützung der Regierung für einen vollständig unabhängigen TSO bekräftigt. Dieser Schritt widerspricht einem früheren Vorschlag von Eskom für die National Transmission Company South Africa (NTCSA), die 2024 gegründet wurde. Jener Plan sah vor, dass das Unternehmen eine Tochtergesellschaft von Eskom Holdings bleibt und die Netzanlagen behält, während der neue TSO lediglich als System- und Marktbetreiber fungieren sollte.

Das ERTT setzt sich aus Vertretern des Präsidialamtes, des nationalen Finanzministeriums, des Ministeriums für Elektrizität und Energie, von Eskom sowie der NTCSA zusammen. Den Vorsitz führt Duncan Pieterse, Generaldirektor des nationalen Finanzministeriums. Dem Team wurden ursprünglich drei Monate bis Ende Mai eingeräumt, um einen ersten Bericht für Ramaphosa fertigzustellen – die Frist wurde jedoch bis Ende Juni 2026 verlängert.

Die neun Leitprinzipien des ERTT

Das Präsidialamt hat die Grundsätze veröffentlicht, an denen sich das ERTT bei seiner Arbeit orientiert:

  • Aufrechterhaltung der Energiesicherheit
  • Gewährleistung der vollständigen Unabhängigkeit des TSO von allen Marktteilnehmern
  • Sicherstellung, dass das Eigentum am Übertragungsnetz von Eskom getrennt wird
  • Sicherstellung, dass Eskom nach der Restrukturierung finanziell nicht schlechter gestellt ist als heute
  • Gewährleistung der finanziellen Tragfähigkeit des TSO und seiner Fähigkeit, Investitionsmittel aufzubringen
  • Vermeidung eines eingeschränkten Prüfungsurteils für Eskom, NTCSA oder den TSO
  • Sicherstellung, dass die Anforderungen der Kreditgeber erfüllt werden, um Zahlungsausfälle zu vermeiden
  • Minimierung der Auswirkungen auf den südafrikanischen Staatshaushalt
  • Vermeidung einer unangemessenen finanziellen Belastung der Stromverbraucher

Besonders im Fokus steht der Grundsatz, wonach Eskom nach der Restrukturierung finanziell nicht schlechter gestellt sein darf als heute. Eskom operiert derzeit mit Unterstützung eines Entschuldungspakets in Höhe von 230 Milliarden Rand. Verschiedene Ratingagenturen haben bereits auf potenzielle Risiken im Zusammenhang mit der Entflechtung hingewiesen.

Experte: „Schwierig, aber absolut machbar"

Peter Attard Montalto, Managing Director bei Krutham, ordnet die Bedeutung dieses Grundsatzes ein: „Dies ist der wichtigste Teil der Angelegenheit. Hier überschneidet sich die Treuepflicht mit den politischen Erfordernissen für Reformen, was auch für andere Staatsunternehmen gilt." Er verweist darauf, dass die Vorstände von Staatsunternehmen die Corporate-Governance-Regeln des Landes, wie sie im King Code dargelegt sind, einhalten müssen.

Attard Montalto präzisiert dabei, was „nicht schlechter gestellt" konkret bedeutet: „Es bedeutet nicht, dass man das gleiche Vermögensniveau wie bisher behält. Es bedeutet, dass man für Vermögenswerte unter Berücksichtigung von Risiken fair entschädigt wird – einschließlich Themen wie Stilllegungskosten und der Frage, ob das politische Umfeld eine faire Entschädigung unterstützt, etwa durch kostendeckende Tarife und die Lösung des Problems der kommunalen Schulden."

Der Experte zeigt sich dennoch optimistisch: „All dies ist für die Entflechtung von Eskom durchaus möglich – schwierig, aber absolut machbar – und wir sind zuversichtlich, dass das Team eine praktikable Lösung finden kann, die auch die Gläubiger schützt."

Zweiphasiger Umsetzungsplan bis 2029

Das Gesetz zur Änderung der Elektrizitätsregulierung (ERAA) sieht die Gründung des TSO bis spätestens 31. Dezember 2029 vor. In der Zwischenzeit werden die Aufgaben des TSO von der NTCSA wahrgenommen. Das Präsidialamt erklärte zudem, dass Maßnahmen ergriffen werden, um eine angemessene Unabhängigkeit der NTCSA in der Übergangsphase zu gewährleisten und eine diskriminierungsfreie Behandlung aller Netznutzer sicherzustellen.

Die Arbeit des ERTT gliedert sich in zwei Phasen: Die erste Phase, deren Abschluss für Ende Juni 2026 erwartet wird, konzentriert sich auf die Ausarbeitung eines Konzepts für die Gründung des TSO. Die zweite Phase, die innerhalb von weiteren drei Monaten abgeschlossen sein soll, umfasst die Erstellung eines detaillierten Umsetzungsplans mit konkreten Zeitplänen für die Restrukturierung. Der gesamte Prozess soll sich an internationalen Best Practices orientieren und vollständig mit dem ERAA im Einklang stehen.

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