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Tarifverträge schützen vor Zuschussforderungen

Bundesarbeitsgericht stärkt Arbeitgeberrechte bei Altersvorsorge

Tarifverträge schützen vor Zuschussforderungen

Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich eine wegweisende Entscheidung zur betrieblichen Altersvorsorge getroffen, die den Einfluss von Tarifverträgen auf die Zuschussregelungen für die Entgeltumwandlung stärkt. Nach der Entscheidung sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, einen zusätzlichen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zu leisten, wenn in einem Tarifvertrag bereits andere Regelungen vereinbart wurden. Dies gilt auch für Tarifverträge, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Zuschusses im Jahr 2019 geschlossen wurden.

Die Entgeltumwandlung ermöglicht es Arbeitnehmern, einen Teil ihres Arbeitsentgelts für ihre Altersvorsorge zu verwenden, wodurch Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einsparen können. Seit dem 1. Januar 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss von 15 Prozent auf die umgewandelten Entgelte zu leisten, wenn sie durch diese Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen. Diese Regelung wurde durch das erste Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt. Tarifverträge können jedoch von dieser gesetzlichen Regelung abweichen, was die aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bestätigte.

Im konkreten Fall klagte ein Holzmechaniker, der seit 2019 auf Basis eines Tarifvertrags zwischen dem Landesverband Niedersachsen und Bremen der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie sowie der IG Metall monatlich Entgelt umwandelt. Der Tarifvertrag sieht für die umgewandelten Entgelte einen zusätzlichen Altersvorsorgegrundbetrag vor, der dem 25-Fachen des Facharbeiter-Ecklohns entspricht. Der Kläger forderte zusätzlich den Arbeitgeberzuschuss nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz. Diese Forderung wurde jedoch vom Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen.

Die Richter entschieden, dass von den gesetzlichen Regelungen durch Tarifverträge abgewichen werden kann, auch wenn diese Verträge vor dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen wurden. Diese Entscheidung schützt Arbeitgeber vor möglichen hohen Nachforderungen und vermeidet komplexe rechtliche Auseinandersetzungen und mögliche Neuaushandlungen bestehender Tarifregelungen. Rechtsanwalt Phillip Zinndorf äußerte sich positiv über das Urteil, da es den tarifvertraglichen Regelungen Rechnung trage und die Möglichkeit von Nachforderungen und komplizierten Verhandlungen verringere.

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