Trump-Regierung öffnet mit Klimarückzug Tür für Klagewelle gegen Energiekonzerne
Aufhebung der EPA-Klimaschutzregel könnte Unternehmen wie American Electric Power neuen Rechtsstreitigkeiten aussetzen.

Die geplante Aufhebung einer zentralen Klimaschutzregel durch die Trump-Regierung könnte amerikanische Energiekonzerne mit einer Welle neuer Klagen konfrontieren. Rechtsexperten warnen, dass die Rücknahme der sogenannten "Endangerment Finding" aus dem Jahr 2009 einen bisher blockierten Klageweg wieder öffnen könnte. Die Umweltschutzbehörde EPA wird voraussichtlich diese Woche die wissenschaftliche Feststellung zurücknehmen, wonach Treibhausgase eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen.
Die Gefährdungsfeststellung von 2009 bildete unter der Obama-Regierung die rechtliche Grundlage für bundesweite Klimavorschriften. Sie verpflichtete die EPA, Emissionen von Kohlendioxid, Methan und vier weiteren Treibhausgasen aus Fahrzeugen, Kraftwerken und Industrieanlagen zu begrenzen. EPA-Administrator Lee Zeldin bezeichnet die Rücknahme als "größten Akt der Deregulierung in der Geschichte der Vereinigten Staaten".
Rechtsschutz für Energiekonzerne könnte wegfallen
Die politische Kehrtwende könnte paradoxerweise die Energiebranche belasten, die Trumps Deregulierungsagenda grundsätzlich unterstützt. Ein Urteil des Supreme Court aus dem Jahr 2011 hatte Klagen wegen "Public Nuisance" (öffentliche Beeinträchtigung) gegen Energieunternehmen blockiert. Das Gericht entschied damals einstimmig, dass die Regulierung von Treibhausgasen in die Zuständigkeit der EPA falle und nicht durch Gerichte erfolgen solle.
"Dies könnte ein weiterer klassischer Fall sein, in dem eine Überreaktion der Trump-Regierung nach hinten losgeht", warnt Robert Percival, Professor für Umweltrecht an der University of Maryland. Sarah Light von der University of Pennsylvania sieht das Potenzial für eine "grundlegende Veränderung der Ausgangslage". Wenn der Clean Air Act nicht mehr auf Treibhausgase anwendbar sei, gebe es kein umfassendes gesetzliches System mehr, das Nuisance-Klagen ersetze.
Das Edison Electric Institute, das börsennotierte Stromversorger vertritt, äußerte bereits im September Besorgnis. Die Organisation sieht das "Potenzial für verstärkte Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Common-Law-Ansprüchen", unabhängig von deren Begründetheit. Zu den potenziell betroffenen Unternehmen zählen American Electric Power und Xcel Energy, die bereits 2004 verklagt wurden.
Schwieriger Nachweis von Kausalzusammenhängen
Klagen wegen öffentlicher Beeinträchtigung sind traditionell schwer zu gewinnen. Die größte Hürde liegt im Nachweis eines direkten Kausalzusammenhangs zwischen den Emissionen eines bestimmten Unternehmens und spezifischen Klimaschäden. Dennoch sehen Rechtsexperten darin ein wichtiges Instrument für Umweltaktivisten und staatliche Behörden.
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Zur AktienanalyseMeghan Greenfield, Umweltanwältin bei Jenner & Block, spricht von einer "neuen Front" für Rechtsstreitigkeiten: "Dies ist ein Bereich, in dem die Dinge in den letzten 15 Jahren geklärt waren. Da sich die EPA nun aus diesem Regulierungsbereich zurückzieht, ist damit zu rechnen, dass andere versuchen werden, an diesen Fronten umso stärker vorzustoßen."
Die rechtliche Unsicherheit könnte für internationale Investoren relevant werden, die in amerikanische Energieaktien investiert sind. Während die Deregulierung kurzfristig Kosten senken mag, könnten langwierige Rechtsstreitigkeiten und mögliche Schadensersatzforderungen die Bilanzen belasten.

