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Uber-Fahrer in den Niederlanden: Gericht kippt Angestellten-Status

Ein Amsterdamer Gericht hat entschieden, dass Uber-Fahrer als Selbstständige eingestuft werden können. Das Urteil hebt eine frühere Entscheidung auf und stärkt die Position des Fahrdienstleisters.

Uber-Fahrer in den Niederlanden: Gericht kippt Angestellten-Status

Ein niederländisches Gericht hat am Dienstag eine wegweisende Entscheidung für die Gig-Economy getroffen: Uber-Fahrer können als unabhängige Unternehmer arbeiten. Das Amsterdamer Gericht hob damit ein Urteil aus dem Jahr 2021 auf, das alle Fahrer als Angestellte klassifiziert hatte.

Individuelle Beurteilung statt pauschaler Regelung

Das Gericht befand, dass sechs Fahrer, die sich dem Berufungsverfahren angeschlossen hatten, als selbstständig gelten. Ausschlaggebend waren mehrere Faktoren: Die Fahrer investieren in ihre eigenen Fahrzeuge, können ihre Arbeitszeiten frei wählen und haben die Möglichkeit, Fahraufträge anzunehmen oder abzulehnen. Das Gericht stellte klar, dass das Verhältnis zwischen Uber und seinen Fahrern individuell beurteilt werden müsse.

Uber spricht von klarem Sieg

Ein Uber-Sprecher bezeichnete das Urteil als "klaren Sieg für Tausende von Fahrern in den Niederlanden, die sich seit über fünf Jahren für den Schutz ihres Status als unabhängige Arbeitskräfte einsetzen". Das Unternehmen kündigte an, konstruktiv mit Fahrern, Gewerkschaften und politischen Entscheidungsträgern zusammenzuarbeiten. Ziel sei es, die gewünschte Flexibilität der Fahrer zu gewährleisten und gleichzeitig notwendige Schutzmaßnahmen sicherzustellen.

Gewerkschaft FNV kündigt weiteren Widerstand an

Die niederländische Gewerkschaft FNV hatte gefordert, dass alle Uber-Fahrer als Angestellte eines Taxiunternehmens behandelt und entsprechend vergütet werden müssen. Das Gericht wies diese Argumente zurück. Die FNV zeigte sich enttäuscht und kündigte an, den "Kampf für die Fahrer" fortzusetzen – möglicherweise durch eine weitere Berufung oder individuelle Klagen.

Internationale Rechtsprechung bleibt uneinheitlich

Uber sieht sich weltweit ähnlichen Rechtsstreitigkeiten gegenüber, die unterschiedlich ausgehen. Ein neuseeländisches Gericht urteilte im November 2024, dass Fahrer als Angestellte gelten. In Großbritannien entschied ein Gericht bereits 2021, dass Fahrer Anspruch auf Arbeitnehmerrechte wie den Mindestlohn haben. Besonders teuer wurde es für Uber in Frankreich: 2023 musste das Unternehmen einer Gruppe von Fahrern, die eine Anstellung forderten, Schadensersatz in Höhe von rund 17 Millionen Euro zahlen.

Das niederländische Urteil könnte nun Signalwirkung für andere europäische Länder haben, in denen ähnliche Verfahren anhängig sind. Die Entscheidung zeigt, dass die rechtliche Einordnung von Plattform-Arbeitern weiterhin eine der zentralen Herausforderungen der digitalen Wirtschaft bleibt.

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