US-Kongress blockiert Kostenübernahme für medizinisches Cannabis in Bundesbeamten-Unfallversicherung
Ein Kongressausschuss untersagt die Erstattung von medizinischem Marihuana – trotz laufender Neueinstufungspläne der Trump-Administration.

Ein Unterausschuss des US-Repräsentantenhauses hat ein Ausgabengesetz verabschiedet, das die Kostenübernahme von medizinischem Marihuana in der staatlichen Unfallversicherung für Bundesbedienstete ausdrücklich verbietet. Der Unterausschuss für Mittelbewilligung für Arbeit, Gesundheit, Bildung und verwandte Behörden stimmte am Freitag mit 11 zu 7 Stimmen für die Weiterleitung des Gesetzentwurfs für das Haushaltsjahr 2027. Das Ergebnis ist bemerkenswert, da es direkt im Widerspruch zu den aktuellen Bestrebungen der Trump-Administration zur Neueinstufung von Cannabis steht.
Der Gesetzentwurf enthält eine klare Bestimmung unter Abschnitt 532: Keine dem Arbeitsministerium zur Verfügung gestellten Mittel dürfen dazu verwendet werden, Marihuana oder eine von Cannabis abgeleitete Substanz als erstattungsfähige medizinische Behandlung im Rahmen eines staatlichen Unfallversicherungsprogramms für Bundesbedienstete zu genehmigen, bereitzustellen oder zu erstatten. Besonders weitreichend ist dabei der Zusatz, dass dieses Verbot „ungeachtet jeglicher Änderung der Einstufung von Marihuana" gemäß dem Controlled Substances Act (CSA) gilt. Damit würde das Verbot selbst dann in Kraft bleiben, wenn Cannabis offiziell in eine niedrigere Risikoklasse eingestuft wird.
Hintergrund: Trumps Neueinstufungspläne für Cannabis
Die Trump-Administration hatte im April angekündigt, staatlich lizenziertes medizinisches Cannabis sowie alle von der Food and Drug Administration (FDA) zugelassenen Cannabinoid-Produkte in die sogenannte Liste III (Schedule III) des Controlled Substances Act verschieben zu wollen. Eine solche Neueinstufung würde Cannabis aus der strengsten Regulierungskategorie herausnehmen und gilt als bedeutender Schritt in der US-amerikanischen Drogenpolitik. Eine umfassendere Anhörung zur Neueinstufung von Marihuana in Liste III soll noch Ende dieses Monats beginnen.
Vor diesem Hintergrund wirkt die Entscheidung des Ausschusses wie eine bewusste Absicherung gegen mögliche politische Kursänderungen. Der explizite Verweis auf die Unabhängigkeit des Verbots von einer etwaigen CSA-Neueinstufung zeigt, dass der Kongress die Kontrolle über die Erstattungspolitik im Bereich der Bundesbeamten-Unfallversicherung behalten will – unabhängig davon, was die Exekutive beschließt.
Weiteres Verbot: Keine Förderung der Legalisierung
Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus einen weiteren Zusatzartikel unter Abschnitt 509, der die Verwendung von Bundesmitteln für Aktivitäten untersagt, die die Legalisierung von Substanzen aus Liste I des Controlled Substances Act fördern. Diese Bestimmung sieht jedoch zwei Ausnahmen vor: Sie gilt nicht, wenn signifikante medizinische Belege für einen therapeutischen Nutzen vorliegen, oder wenn staatlich geförderte klinische Studien zur Bestimmung des therapeutischen Nutzens durchgeführt werden. Zudem ist die übliche Kommunikation zwischen Exekutive und Kongress ausdrücklich ausgenommen.
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Zur AktienanalyseFür deutsche Leser ist der Kontext wichtig: In den USA ist Cannabis auf Bundesebene nach wie vor als Substanz der Liste I klassifiziert – der strengsten Kategorie, die Substanzen ohne anerkannten medizinischen Nutzen und mit hohem Missbrauchspotenzial umfasst. Auf Ebene der Bundesstaaten haben jedoch viele US-Staaten medizinisches oder sogar Freizeit-Cannabis legalisiert, was zu einem anhaltenden Spannungsfeld zwischen Bundes- und Staatsrecht führt. Die Unfallversicherung für Bundesbedienstete – geregelt unter dem Federal Employees' Compensation Act (FECA) – fällt dabei klar in den Zuständigkeitsbereich des Bundes und unterliegt damit den strengeren Bundesregeln.
Das nun verabschiedete Ausgabengesetz muss noch weitere parlamentarische Schritte durchlaufen, bevor es in Kraft treten kann. Die Abstimmung im Ausschuss mit 11 zu 7 Stimmen zeigt jedoch, dass eine deutliche Mehrheit der beteiligten Abgeordneten die restriktive Linie in der Cannabis-Erstattungspolitik unterstützt – zumindest was die Unfallversicherung für Bundesbedienstete betrifft.


