US-Lebensmittelmarken: Trump-Administration verbietet Süßigkeiten und Softdrinks
Supermärkte müssen SNAP-Einkäufe neu kategorisieren – Kaugummi verboten, Zimtschnecken erlaubt

Die Trump-Administration reformiert das amerikanische Lebensmittelmarkenprogramm SNAP grundlegend. Seit diesem Jahr dürfen Empfänger von Lebensmittelmarken keine Softdrinks und Süßigkeiten mehr kaufen. Die neuen Regelungen stellen Supermärkte vor unerwartete Herausforderungen bei der Produktkategorisierung.
Bob Baesler, Inhaber von Baesler's Market in Indiana, muss sein Sortiment komplett neu bewerten. Der Familienbetrieb in fünfter Generation führt seit Jahrzehnten Süßwaren – doch erst jetzt stellt sich die Frage: Was ist eigentlich eine Süßigkeit? Die Indiana Family and Social Services Administration hat klare Vorgaben gemacht: Frische Zimtschnecken aus der eigenen Bäckerei sind mit SNAP-Karten kaufbar, ebenso Mini-Donuts. Kaugummi, Fruchtstreifen und Schokoriegel hingegen sind ausgeschlossen.
Bundesstaaten setzen Beschränkungen um
Die Bundesregierung ermutigt die US-Bundesstaaten aktiv, die Einkaufsmöglichkeiten für SNAP-Empfänger einzuschränken. Tausende Einzelhändler im ganzen Land stehen vor der gleichen Situation wie Baesler's Market. Die Umsetzung variiert dabei von Bundesstaat zu Bundesstaat, wie Daten des US-Landwirtschaftsministeriums zeigen.
"Es war eine Herausforderung", räumt Bob Baesler ein. Dennoch unterstützt der Supermarktbesitzer die Reform: "Wenn dies den Menschen helfen würde, sich gesünder zu ernähren, bin ich dafür." Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die Ernährungsqualität von SNAP-Empfängern zu verbessern und den Konsum ungesunder Lebensmittel zu reduzieren.
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Zur AktienanalyseDas SNAP-Programm (Supplemental Nutrition Assistance Program) ist das größte Ernährungshilfsprogramm der USA und unterstützt Millionen einkommensschwache Haushalte. Die aktuellen Änderungen stellen die umfassendste Reform des Programms seit Jahren dar.


