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Verbraucherklage gegen Amazon Prime

Rechtliche Schritte wegen Vertragsänderungen im Streamingdienst

Verbraucherklage gegen Amazon Prime

Verbraucher in Deutschland haben nun die Möglichkeit, sich einer Sammelklage gegen den Online-Riesen Amazon anzuschließen. Der Grund hierfür liegt in den jüngsten Änderungen im Streamingdienst Prime Video. Laut einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen vom Donnerstag wurde das Klageregister für betroffene Kunden eröffnet. Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, erklärte, dass sich alle Personen, die vor dem 5. Februar ein Amazon-Prime-Abo hatten und dafür zahlten, der Klage anschließen können.

Die Kontroverse entstand, als Amazon seinen Abonnenten die Wahl zwischen der Anzeige von Werbung während des Streamens oder der Zahlung von knapp drei Euro mehr pro Monat für ein werbefreies Streaming stellte. Die Verbraucherzentrale Sachsen betrachtet solche Vertragsänderungen während der Laufzeit als rechtswidrig, da sie ohne die explizite Zustimmung der Kunden erfolgten. Vergleichbare Streamingdienste würden vor derartigen Änderungen die Meinung ihrer Kunden einholen, so die Verbraucherzentrale.

Um sich der Sammelklage anzuschließen, können Verbraucher sich beim Bundesamt für Justiz anmelden. Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet zudem Unterstützung für die Anmeldung an. Amazon hat die Vorwürfe bereits zu Beginn des Jahres zurückgewiesen und betont, alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten zu haben.

Die Eröffnung des Klageregisters markiert einen weiteren Schritt in der Auseinandersetzung zwischen Verbrauchern und dem Technologiegiganten. Diese rechtlichen Schritte gegen Amazon spiegeln die zunehmende Sensibilisierung der Verbraucher für ihre Rechte in der digitalen Welt wider. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall entwickelt und welche Auswirkungen er auf die Geschäftspraktiken großer Online-Plattformen haben wird.

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