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Verbraucherzentrale verklagt Lidl wegen Rabattversprechen

Kritik an fehlender Transparenz und tatsächlich geringer Ersparnis für Kunden

Verbraucherzentrale verklagt Lidl wegen Rabattversprechen

Mit der Ankündigung, „sofort dauerhaft 500 Produkte günstiger“ anzubieten, hat Lidl nach eigener Darstellung die größte Preissenkung seiner Geschichte eingeläutet. Doch genau dieser Werbeslogan bringt dem Discounter nun juristischen Ärger ein: Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Unterlassungsklage beim Landgericht Heilbronn eingereicht. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist die Werbeaussage wettbewerbswidrig und geeignet, Kunden in die Irre zu führen.

Kritisiert wird vor allem die fehlende Transparenz. Zwar hatte Lidl Ende Mai erklärt, über 500 Einzelartikel im Preis zu senken, doch eine konkrete Liste der betroffenen Produkte veröffentlichte das Unternehmen nicht. Auch auf Nachfrage blieb unklar, welche Waren tatsächlich dauerhaft günstiger geworden sind. Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg beanstandet, dass Lidl trotz einer so konkreten Zahl keine Nachweise erbringe: Wer mit exakten Versprechen werbe, müsse diese auch belegen können. Die unvollständige Information benachteilige die Verbraucher, die auf verlässliche Preisangaben angewiesen seien.

Hinzu kommt, dass die tatsächliche Ersparnis laut der Preisvergleichs-App Smhaggle in vielen Fällen gering ausfällt. Eine Analyse von über 640.000 Kassenbons zeigt: Bei knapp zwei Drittel der rabattierten Produkte lag die Preisreduktion zwischen null und zehn Prozent. Nur bei jedem achten Artikel wurde ein Nachlass von mehr als 20 Prozent gewährt. Im Durchschnitt ergibt sich dadurch lediglich eine Ersparnis von rund zwei Prozent pro Einkauf – weit entfernt von dem, was der Werbeslogan suggeriert.

Auch Experten aus dem Handel äußerten sich kritisch. Stephan Rüschen, Professor an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, hatte in einer Lidl-Filiale nachgezählt und kam lediglich auf etwa 300 reduzierte Produkte. Die Differenz zur kommunizierten Zahl von 500 sei beträchtlich, die Werbewirkung übersteige den tatsächlichen Spareffekt deutlich.

Lidl selbst weist die Vorwürfe zurück. Die Angabe von 500 reduzierten Artikeln beziehe sich auf das gesamte Bundesgebiet und schließe auch regionale Preisanpassungen ein. Diese Information sei laut Lidl in einer Fußnote der Werbung angegeben. Eine Stellungnahme zu der Klage gab das Unternehmen nicht ab. Das Landgericht Heilbronn ist aufgrund des Firmensitzes von Lidl für das Verfahren zuständig.

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