Versicherer lehnte Dachschaden ab – Gutachter fanden 10.000 Dollar Schaden
Ein Hausbesitzer mit jahrzehntelanger Versicherungsgeschichte erlebte nach einem Sturm, wie sein Versicherer den Schaden massiv unterschätzte.

Ein Hausbesitzer in den USA ist seit 1982 ununterbrochen wohngebäudeversichert – und hatte bis zu diesem Jahr noch nie einen Schadensfall gemeldet. Nach einem heftigen Sturm, bei dem sein Haus nach eigener Aussage „heftig im Wind bebte", entdeckte er zahlreiche angehobene und weggewehte Schindeln an der Vorderseite seines Daches. Was folgte, ist ein Lehrstück über die Tücken der Schadenregulierung im Versicherungswesen.
Der Hausbesitzer wandte sich an seinen Versicherungsvertreter bei dem Unternehmen, das er in seinem Bericht „Acme Insurance" nennt – bei dem er seit 2008 versichert ist. Ein Schadensgutachter des Versicherers besichtigte daraufhin die Immobilie und kam zu einem überraschenden Ergebnis: Lediglich der vordere Teil des Daches käme für einen Austausch infrage. Nach Abzug der Selbstbeteiligung von 2.000 US-Dollar errechnete der Gutachter eine Auszahlung von weniger als 600 US-Dollar.
Unabhängige Gutachter kommen zu völlig anderem Ergebnis
Der Hausbesitzer zog daraufhin unabhängige Gutachter hinzu – und deren Einschätzung wich drastisch von der des Versicherers ab. Die externen Experten stellten Sturmschäden in Höhe von 10.000 US-Dollar fest. Das entspricht einer Differenz von mehr als dem 16-Fachen gegenüber der ursprünglichen Versicherungsschätzung – ein enormer Unterschied, der die Frage aufwirft, wie verlässlich die internen Gutachter von Versicherungsgesellschaften tatsächlich sind.
Besonders bemerkenswert ist das Verhalten des Hausbesitzers im Umgang mit dem angebotenen Scheck: Er unterschrieb ihn weder noch löste er ihn ein. Der Grund: Er befürchtete, dass die Annahme des Schecks rechtlich als Zustimmung zur Schadensregulierung ausgelegt werden könnte – und er damit seinen Anspruch auf eine höhere Entschädigung verlieren würde. Diese Vorsicht ist aus juristischer Sicht durchaus nachvollziehbar, denn in vielen Versicherungsverträgen gilt die Einlösung eines Regulierungsschecks als abschließende Einigung.
Was deutsche Versicherungsnehmer daraus lernen können
Der Fall aus den USA ist auch für deutsche Privatanleger und Hausbesitzer relevant. Auch hierzulande haben Versicherungsnehmer das Recht, bei strittigen Schadensfällen ein unabhängiges Gegengutachten einzuholen. In Deutschland ist dieses Recht häufig sogar vertraglich im sogenannten Sachverständigenverfahren verankert, das bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer über die Schadenshöhe angewendet werden kann.
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Zur AktienanalyseGrundsätzlich gilt: Wer einen Versicherungsschaden meldet, sollte folgende Punkte beachten:
- Schäden umgehend dokumentieren (Fotos, Videos, schriftliche Aufzeichnungen)
- Keine voreiligen Regulierungsangebote akzeptieren, ohne diese zu prüfen
- Bei Zweifeln an der Schadensschätzung ein unabhängiges Gutachten einholen
- Schecks oder Zahlungen nicht annehmen, bevor die Regulierung abschließend geklärt ist
- Im Streitfall rechtliche Beratung in Anspruch nehmen
Der geschilderte Fall zeigt eindrücklich, dass selbst langjährige, schadensfreie Versicherungskunden im Ernstfall nicht automatisch fair behandelt werden. Eine kritische Haltung gegenüber der ersten Einschätzung des Versicherers und das Wissen um die eigenen Rechte können im Schadensfall einen erheblichen finanziellen Unterschied machen – in diesem Fall immerhin mehr als 9.400 US-Dollar.

