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Wettbewerbsprüfung in der Messebranche

Private Veranstalter klagen über Benachteiligung, während öffentliche Messen dominieren und Corona Veränderungen bringt

Wettbewerbsprüfung in der Messebranche

Das Bundeskartellamt hat seine Aufmerksamkeit auf die deutsche Messebranche gerichtet, da private Messeveranstalter behaupten, gegenüber ihren öffentlichen Wettbewerbern benachteiligt zu werden. Diese Untersuchung könnte die Branche grundlegend verändern. Die meisten Messegesellschaften in Deutschland sind im Besitz der Messegelände und Ausstellungshallen, und sie veranstalten gleichzeitig Messen.

Das Bundeskartellamt hat aufgrund von Beschwerden von privaten Messeveranstaltern eine Untersuchung eingeleitet. Diese Beschwerden drehen sich um mögliche Wettbewerbsverzerrungen, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu öffentlichen Messeplätzen. Auch diskriminierende Praktiken gegenüber privaten Messeveranstaltern stehen im Raum. Die konkreten Schritte, die in dieser Angelegenheit unternommen werden, sind derzeit noch unklar.

Ein interner Brief des Bundeskartellamts weist darauf hin, dass es Hinweise darauf gibt, dass zwischen privaten und öffentlichen Messeveranstaltern im Bereich der Messeveranstaltungen keine "Chancengleichheit" besteht. Aufgrund dieser Erkenntnisse beabsichtigt das Amt, einem "Verdacht auf Missbrauch (jedenfalls relativer) Marktmacht" nachzugehen.

Private Messeveranstalter klagen seit einiger Zeit über unfairen Wettbewerb, insbesondere in Bezug auf die Vergabe von Terminen. Ein Unternehmer, der beim Kartellamt Beschwerde eingereicht hat, betont, dass öffentliche Messegesellschaften häufig Premiumtermine für sich selbst reservieren, während private Veranstalter mit unattraktiven Zeiten abgespeist werden. Nicht alle in der Branche teilen diese Ansicht, da einige Hallenbetreiber argumentieren, dass die Terminvergabe den Bedürfnissen der Aussteller und Besucher entspricht.

Die Beschwerdeführer fordern Transparenz und Objektivität bei der Vergabe von Messethemen und -terminen. Sie schlagen vor, dass Veranstaltungen öffentlich ausgeschrieben werden sollten und öffentliche Messegesellschaften nur dann zum Zuge kommen dürfen, wenn private Anbieter kein Interesse zeigen. Private Veranstalter kritisieren auch, dass öffentliche Messegesellschaften oft niedrigere oder gar keine Gebühren für die Hallennutzung erheben, was die Situation undurchsichtiger macht.

Experten wie Justus Haucap von der Universität Düsseldorf sehen strukturelle Hindernisse für private Messeveranstalter und vergleichen die Situation mit einem Flughafen, der gleichzeitig eine Fluggesellschaft betreibt. Die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hat dem Bundeskartellamt zusätzliche Befugnisse verliehen, um möglichen Missbrauch von Marktmacht zu bekämpfen.

Das Bundeskartellamt könnte nun harte Sanktionen gegen Messegesellschaften anordnen, wenn ein Missbrauch festgestellt wird. Dies könnte die gesamte Messewirtschaft erheblich beeinflussen, da die meisten deutschen Messegesellschaften im Besitz von Ländern und Kommunen sind. Im Gegensatz dazu gibt es in Europa normalerweise keine Vermischung von öffentlicher Infrastruktur und Veranstaltertätigkeit.

Die öffentlichen Messen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen, und private Veranstalter haben Marktanteile verloren. Die Coronakrise hat diese Dominanz verstärkt, da viele Messen abgesagt wurden. Die öffentlichen Betriebe konnten dank ihrer Eigentümer besser überleben, während private Veranstalter bescheidenere Unterstützung erhielten.

Die Coronakrise führte auch dazu, dass öffentliche Messegesellschaften Messeformate von privaten Veranstaltern erwarben, was den Wettbewerb weiter einschränkte. Trotz unterschiedlicher Ansichten über die Ursachen dieser Entwicklung ist klar, dass die deutsche Messebranche vor großen Veränderungen stehen könnte.

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