X verpflichtet sich zu schnellerer Löschung von Hass- und Terrorinhalten in Großbritannien
Die Elon-Musk-Plattform X sagt der britischen Medienaufsicht Ofcom zu, illegale Inhalte künftig innerhalb von 24 Stunden zu prüfen.

Die Social-Media-Plattform X hat sich gegenüber der britischen Medienaufsichtsbehörde Ofcom verpflichtet, gemeldete Hassrede- und Terrorinhalte im Vereinigten Königreich künftig durchschnittlich innerhalb von 24 Stunden zu prüfen. Das im Besitz von Elon Musk befindliche Unternehmen erklärte, die Zusage gelte für Inhalte, die über sein offizielles Meldetool für illegale Inhalte eingereicht werden. Die Ankündigung kommt zu einem sensiblen Zeitpunkt: Im Vereinigten Königreich häufen sich religiös motivierte Straftaten gegen jüdische Gemeinden.
Oliver Griffiths, Direktor für Online-Sicherheit bei der Ofcom, bezeichnete die Zusagen als einen „Schritt nach vorn". Er betonte deren besondere Bedeutung angesichts der jüngsten Angriffe auf jüdische Gemeinden in Großbritannien – darunter der Angriff auf die Heaton Park Synagoge in Manchester im Oktober 2025, ein Angriff in Golders Green im April sowie jüngste Brandstiftungsversuche auf jüdische Einrichtungen in London. Griffiths erklärte zudem, der Aufsichtsbehörde lägen Beweise vor, dass terroristische Inhalte und illegale Hassrede auf einigen der größten Social-Media-Plattformen „fortbestehen".
Konkrete Zielvorgaben und Kontrollmechanismen
Neben dem 24-Stunden-Ziel hat X zugesagt, mindestens 85 Prozent aller Meldungen innerhalb von 48 Stunden zu bewerten. Um die Einhaltung dieser Vorgaben zu überwachen, wird X der Ofcom ein Jahr lang alle drei Monate Leistungsdaten vorlegen. Die Ankündigung folgt auf den Start eines Compliance-Programms der Ofcom im Dezember, bei dem geprüft wird, ob die größten Social-Media-Unternehmen über angemessene Systeme für den Umgang mit Meldungen über illegale Hassrede und terroristisches Material verfügen.
Die Ofcom legte darüber hinaus zwei weitere Verpflichtungen von X fest. Im Rahmen der ersten Verpflichtung wird das Unternehmen mit Experten über Meldesysteme für illegale Hass- und Terrorinhalte zusammenarbeiten. Hintergrund: Einige Organisationen hatten „zahlreiche" mutmaßlich illegale Inhalte an X gemeldet, waren sich jedoch unklar darüber, ob die Meldungen eingegangen waren oder bearbeitet wurden. Die zweite Verpflichtung betrifft die Sperrung von Konten: X soll den Zugang zu britischen Accounts sperren, die wegen des Postens illegaler terroristischer Inhalte gemeldet wurden – sofern festgestellt wird, dass diese von oder im Namen einer im Vereinigten Königreich verbotenen terroristischen Organisation betrieben werden.
Kritische Stimmen: „Noch mehr zu tun"
Zivilgesellschaftliche Organisationen begrüßen die Maßnahmen, mahnen aber zur Wachsamkeit. Danny Stone, Geschäftsführer des Antisemitism Policy Trust, bezeichnete die Schritte als „guten Anfang", betonte jedoch: „X versagt in so vielen Belangen dabei, offenem Rassismus auf seiner Plattform entgegenzuwirken." Er forderte die Ofcom auf, X für das zur Rechenschaft zu ziehen, was das Unternehmen der Aufsichtsbehörde versprochen habe.
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Zur AktienanalyseIman Atta, Direktorin von Tell Mama – einem nationalen Projekt zur Erfassung antimuslimischer Vorfälle im Vereinigten Königreich –, begrüßte die aktualisierten Zielvorgaben und erklärte, sie signalisierten einen „verantwortungsvolleren Ansatz". Besonders ermutigt zeigte sie sich durch die Verpflichtung, gegen Konten vorzugehen, die von verbotenen terroristischen Organisationen betrieben werden. „Dies sendet eine wichtige Botschaft aus, dass keine Plattform und kein Gremium, das in diesem Land tätig ist, über der Kontrolle steht", sagte Atta – und fügte hinzu, der Test bestehe „nicht darin, was versprochen, sondern was geliefert wird".
Parallel zu den neuen Verpflichtungen läuft bei der Ofcom eine separate Untersuchung zum KI-Tool Grok von X. Dabei geht es um Bedenken hinsichtlich der Erstellung sexualisierter Bilder. Diese Untersuchung dauert laut Ofcom noch an. Die BBC hat X um eine Stellungnahme zu den jüngsten Entwicklungen gebeten.


