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EU untersucht Spaniens Entschädigungszahlung an japanisches Energieunternehmen

Die Europäische Kommission prüft, ob eine Zahlung von 23,5 Millionen Euro an JGC Holdings gegen EU-Beihilferecht verstößt.

EU untersucht Spaniens Entschädigungszahlung an japanisches Energieunternehmen

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung zu einem Schiedsspruch eingeleitet, der Spanien zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 23,5 Millionen Euro (rund 27 Millionen US-Dollar) an das japanische Unternehmen JGC Holdings verpflichtet. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob diese Zahlung gegen die EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen verstößt. Die Untersuchung wurde am Dienstag offiziell bekannt gegeben.

Der Ursprung des Streits liegt in einem spanischen Förderprogramm für erneuerbare Energien aus dem Jahr 2007. Spanien hatte das Unterstützungsprogramm für Investitionen in erneuerbare Energien nachträglich modifiziert, was bei ausländischen Investoren zu erheblichen Verlusten führte. JGC Holdings war eines der betroffenen Unternehmen und klagte auf Entschädigung.

Schiedsgericht entschied 2021 zugunsten von JGC Holdings

Ein internationales Schiedsgericht sprach JGC Holdings im Jahr 2021 die Entschädigung zu und verpflichtete Spanien zur Zahlung. Spanien hat den Betrag laut Angaben der Kommission bereits geleistet — allerdings nicht direkt an JGC Holdings, sondern an Blasket Renewables Investment, einen US-amerikanischen Fonds, der die Rechte an dem Schiedsspruch erworben hatte.

Die Kommission erklärte, ihre vorläufige Einschätzung deute darauf hin, dass der Schiedsspruch eine staatliche Beihilfe darstelle. Demnach hätten sowohl JGC Holdings als auch Blasket Renewables Investment einen unzulässigen wirtschaftlichen Vorteil erhalten. Staatliche Beihilfen sind im EU-Binnenmarkt grundsätzlich verboten, sofern sie nicht ausdrücklich von der Kommission genehmigt wurden.

Hintergrund: Spaniens Kürzungen im Bereich erneuerbare Energien

Der Fall ist Teil einer breiteren Auseinandersetzung rund um Spaniens Energiepolitik der 2010er-Jahre. Damals hatte die spanische Regierung infolge der Finanzkrise Subventionen für erneuerbare Energien drastisch gekürzt, was zahlreiche in- und ausländische Investoren hart traf. Viele Unternehmen und Fonds zogen daraufhin vor internationale Schiedsgerichte und forderten Entschädigungen auf Basis des Energiecharta-Vertrags.

Die EU-Kommission hat in der Vergangenheit wiederholt betont, dass Schiedssprüche, die EU-Mitgliedstaaten zur Zahlung von Entschädigungen an Investoren verpflichten, unter Umständen gegen das EU-Beihilferecht verstoßen können. Die nun eingeleitete Untersuchung im Fall JGC Holdings und Blasket Renewables Investment reiht sich in dieses Muster ein und zeigt, dass Brüssel die Kontrolle über derartige Zahlungen konsequent aufrechterhalten will.

Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung bedeutet noch kein abschließendes Urteil. Die Kommission wird nun alle relevanten Informationen sammeln und bewerten, bevor sie eine endgültige Entscheidung trifft. Spanien und die betroffenen Unternehmen haben im Rahmen des Verfahrens die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.

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