ANZEIGEDie kleine Aktie ist aktuell gnadenlos unterbewertet. So profitieren deutsche Anleger…

Gebäudemodernisierungsgesetz: Was Hausbesitzer und Mieter jetzt wissen müssen

Die Bundesregierung reformiert das umstrittene Heizungsgesetz – mit weitreichenden Folgen für Millionen Haushalte.

Gebäudemodernisierungsgesetz: Was Hausbesitzer und Mieter jetzt wissen müssen

Kaum eine Gesetzesreform hat die Deutschen in den vergangenen Jahren so polarisiert wie das Heizungsgesetz der früheren Ampel-Koalition. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz legt die schwarz-rote Bundesregierung nun nach – und dreht einige der umstrittensten Regelungen zurück. Für Privatanleger, Immobilienbesitzer und Mieter ergeben sich daraus konkrete finanzielle Konsequenzen.

Das wohl größte Signal: Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungseinbau fällt weg. CDU-Fraktionschef Jens Spahn brachte es auf den Punkt: "Der Heizungskeller wird wieder Privatsache." Wer eine neue Heizung einbaut, muss künftig keine Mindestquote für alternative Energiequellen mehr erfüllen.

Die Bio-Treppe ab 2029

Ganz ohne Verpflichtungen geht es jedoch nicht. Ab dem 1. Januar 2029 müssen Öl- und Gasheizungen einen wachsenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen – die sogenannte Bio-Treppe. Startpunkt ist eine Mindestquote von zehn Prozent, die schrittweise steigen soll. Den genauen Anstiegspfad will die Koalition noch festlegen.

Als geeignete Brennstoffe nennt die Koalition Bio-Methan aus Biogasanlagen – gewonnen etwa aus Raps, Gülle oder Stroh –, synthetisches Methan sowie verschiedene Wasserstoffarten. Auch Bioheizöl aus Raps, Soja oder Sonnenblumenöl ist vorgesehen. Besonders grüner Wasserstoff steht politisch im Fokus, muss aber zwingend mit erneuerbaren Energien erzeugt werden, um als klimafreundlich zu gelten.

Experten warnen jedoch vor einem grundlegenden Problem: Knappheit treibt Preise. "Wasserstoff und synthetisches Methan sind auf absehbare Zeit knapp und müssen effizient eingesetzt werden. Daher haben sie im Heizungskeller in der Regel nichts verloren und drohen für Haushalte zur Kostenfalle zu werden", erklärte Malte Küper vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln.

Konkrete Mehrkosten für Haushalte

Die Zahlen sind eindeutig: Biogas verursacht für ein Einfamilienhaus mit einem typischen Jahresverbrauch von 23.000 Kilowattstunden aktuell Mehrkosten von bis zu 16 Euro monatlich. Bioöl schlägt bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 Litern mit rund 23 Euro mehr pro Monat zu Buche. Auch die Grünen warnen, dass die benötigten Gase auf absehbare Zeit knapp und damit teuer bleiben dürften.

Unionsfraktionschef Spahn sieht das anders: Er geht davon aus, dass bis 2029 ausreichend Biogase verfügbar sein werden, um die neuen Regelungen problemlos umzusetzen. Wie realistisch diese Einschätzung ist, bleibt abzuwarten.

Förderung bleibt – vorerst

Positive Nachricht für Investoren und Immobilienbesitzer: Die staatliche Förderung für klimafreundliche Heizungen läuft weiter. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist laut Eckpunktepapier bis mindestens 2029 gesichert. Besonders Wärmepumpen profitieren von den Subventionen und verzeichnen deshalb steigende Absatzzahlen.

Allerdings bleibt unklar, wie hoch die Förderbeträge für den Einzelnen künftig ausfallen und ob die Bedingungen angepasst werden. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch kündigte an, die genaue Ausgestaltung werde im Sommer feststehen.

Auch Mieter sind direkt betroffen, da Heizkosten bekanntlich auf die Nebenkosten umgelegt werden. Union und SPD versprechen Schutz vor überhöhten Nebenkosten durch unwirtschaftliche Heizungsanlagen – die konkreten Schutzmechanismen müssen jedoch noch verhandelt werden. Zusätzlich gilt ab 2030 eine EU-Richtlinie, die für Neubauten vorschreibt, dass die Wärmeversorgung vollständig aus erneuerbaren oder CO2-armen Quellen stammt. Die neu ausgehandelte Wahlfreiheit könnte damit für viele Bauherren nur eine kurze Atempause sein.

GebäudemodernisierungsgesetzHeizungsgesetzBio-TreppeBundesförderung Effiziente GebäudeWärmepumpe Förderung

Disclaimer