IStGH-Chefankläger Khan wegen Fehlverhaltens suspendiert
Das Aufsichtsgremium des Internationalen Strafgerichtshofs suspendiert Karim Khan nach 18-monatiger Untersuchung sexueller Belästigungsvorwürfe.

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, ist mit sofortiger Wirkung suspendiert worden. Das Aufsichtsgremium des Gerichtshofs gab die Entscheidung am Montag in Den Haag bekannt. Hintergrund sind schwerwiegende Vorwürfe des sexuellen Fehlverhaltens gegen den hochrangigen Juristen.
Laut einer diplomatischen Quelle, die über die Entscheidung informiert war, hat das Exekutivbüro des Aufsichtsgremiums festgestellt, dass Khan ein schwerwiegendes Fehlverhalten begangen habe. Die Suspension gilt bis zu einer Abstimmung der Mitgliedstaaten über sein weiteres Schicksal. Khan selbst hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets bestritten.
Vorwürfe nach 18-monatiger Untersuchung
Die Suspendierung folgt auf eine 18-monatige Untersuchung. Im Kern der Ermittlungen stehen Vorwürfe, wonach Khan nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen mit einer Anwältin in seinem Büro vorgenommen haben soll. Die Untersuchung wurde vom Aufsichtsgremium des IStGH geleitet, das nun seine Schlussfolgerungen offiziell festgehalten hat.
Das Aufsichtsgremium wird seine Ergebnisse nun an alle 125 Mitgliedstaaten des Gerichtshofs übermitteln. Von diesen wird erwartet, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt über eine mögliche Amtsenthebung Khans abstimmen werden. Ein konkreter Termin für diese Abstimmung wurde bislang nicht genannt.
Bedeutung für den Internationalen Strafgerichtshof
Der IStGH mit Sitz in Den Haag ist das wichtigste internationale Strafgericht der Welt. Er wurde gegründet, um schwerste Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verfolgen. Der Gerichtshof hat derzeit 125 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, das zu den Gründungsmitgliedern zählt.
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Zur AktienanalyseKarim Khan, ein britischer Staatsanwalt, übernahm das Amt des Chefanklägers im Jahr 2021. Unter seiner Führung erlangte der IStGH zuletzt internationale Aufmerksamkeit, unter anderem durch die Ausstellung von Haftbefehlen in hochkarätigen geopolitischen Fällen. Die nun eingeleitete Suspendierung stellt eine erhebliche institutionelle Krise für den Gerichtshof dar.
Die Entscheidung über Khans Zukunft liegt nun bei den Mitgliedstaaten. Sollte eine Mehrheit für eine Amtsenthebung stimmen, wäre Khan der erste Chefankläger des IStGH, der seines Amtes enthoben wird. Bis zur endgültigen Abstimmung bleibt er suspendiert und kann seine Aufgaben nicht wahrnehmen.


