Lufthansa-Pilotenstreik: Diese Rechte haben betroffene Fluggäste jetzt
Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit streikt am 12. und 13. März – Tausende Passagiere sind betroffen.

Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit hat für Donnerstag und Freitag, den 12. und 13. März, einen Streik bei der Lufthansa ausgerufen. Betroffen sind vor allem Passagierflüge ab deutschen Flughäfen. Ausgenommen bleiben lediglich Flüge in den Nahen Osten – etwa nach Oman oder Ägypten – aufgrund der aktuellen Sicherheitslage in der Region.
Lufthansa arbeitet nach eigenen Angaben daran, möglichst viele Flüge über Partnergesellschaften wie Swiss, Eurowings und andere Partner-Airlines aufrechtzuerhalten. Betroffene Passagiere sollen per E-Mail informiert werden. Reisende sollten unbedingt ihre hinterlegten Kontaktdaten überprüfen und den aktuellen Flugstatus auf lufthansa.com abrufen, bevor sie zum Flughafen fahren.
Entschädigung: Streik ist kein außergewöhnlicher Umstand
Ein wichtiger Grundsatz vorab: Streikt das eigene Personal einer Airline, gilt dies laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az.: C-28/20) nicht als außergewöhnlicher Umstand. Die Airline kann sich also nicht auf höhere Gewalt berufen. Das eröffnet Fluggästen konkrete Entschädigungsansprüche.
Fällt ein Flug streikbedingt aus und erreicht der Passagier sein Ziel mehr als zwei Stunden verspätet, stehen ihm zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung zu – abhängig von der Flugdistanz. Dieser Anspruch gilt auch bei Ersatzflügen, die mindestens eine Stunde früher als geplant starten. Landet der ursprüngliche Flug trotz Streik mehr als drei Stunden zu spät, besteht ebenfalls ein Entschädigungsanspruch.
Vier Optionen für betroffene Reisende
Passagiere haben beim Lufthansa-Streik grundsätzlich vier Möglichkeiten:
Entschädigung fordern:
250 bis 600 Euro je nach Flugstrecke bei Verspätungen über zwei Stunden
Ersatzbeförderung verlangen:
Die Airline muss schnellstmöglich einen Alternativflug organisieren – notfalls auch bei anderen Gesellschaften. Bei innerdeutschen Flügen bietet Lufthansa eine Umwandlung in ein DB-Ticket an.
Ticketpreis erstatten lassen:
Bei Annullierungen oder Verspätungen über drei Stunden kann der volle Ticketpreis zurückgefordert werden. Die Rückzahlung muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen – ein Gutschein ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.
Betreuungsleistungen einfordern:
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Zur AktienanalyseWer am Flughafen strandet, hat Anspruch auf Verpflegung – ab zwei Stunden bei Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer, ab drei Stunden bis 3.500 Kilometer und ab vier Stunden bei Langstrecken. Bei einer Übernachtung muss die Airline das Hotel übernehmen.
Wer selbst einen Ersatzflug bucht, weil die Airline nicht rechtzeitig reagiert, kann die entstandenen Kosten im Nachhinein von Lufthansa zurückfordern. Das bestätigt das Fluggastrechte-Portal Flightright.
Ein besonderer Hinweis gilt für Pauschalreisende: Wer über einen Reiseveranstalter gebucht hat, sollte sich zusätzlich direkt an diesen wenden. Die Entschädigungsansprüche gegenüber der Airline bleiben davon unberührt und müssen separat geltend gemacht werden.


