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Neue Pflichten für Deutschlands Mobilfunkanbieter

Flächendeckender Ausbau, Mindesttempo und vereinfachte Netznutzung für Wettbewerber geplant

Neue Pflichten für Deutschlands Mobilfunkanbieter

Die Bundesnetzagentur plant neue Ausbaupflichten für den Mobilfunk in Deutschland. Ziel ist es, die Netzqualität flächendeckend zu verbessern. Heute will die Behörde die entsprechenden Regelungen mit ihrem Beirat besprechen. Im Mittelpunkt stehen strengere Vorgaben für Netzbetreiber. Künftig soll der Fokus bei der Netzabdeckung nicht mehr auf Haushalten, sondern auf der Fläche liegen. Während die Deutsche Telekom derzeit 99,6 Prozent der Haushalte mit 4G und mehr als 98 Prozent mit 5G versorgt, liegt die Flächenabdeckung bei 92 Prozent mit 4G und 84,4 Prozent mit 5G. Die Konkurrenten O2 und Vodafone schneiden bei der Flächenabdeckung schlechter ab.

Ein weiteres zentrales Element der geplanten Maßnahmen ist die Einführung verbindlicher Mindestgeschwindigkeiten. Bis zum Jahr 2030 soll auf 99,5 Prozent der Fläche Deutschlands eine Download-Geschwindigkeit von mindestens 50 Megabit pro Sekunde verfügbar sein. In dünn besiedelten Gebieten, in denen rund ein Fünftel der Bevölkerung lebt, sollen bis 2029 sogar 100 Megabit pro Sekunde für 99 Prozent der Haushalte gewährleistet werden.

Auch entlang von Verkehrswegen sind Änderungen vorgesehen. Bereits seit Anfang 2025 muss auf allen Bundesstraßen Mobilfunkempfang gewährleistet sein. Bisher reichte es aus, wenn sich die Netzabdeckung auf verschiedene Anbieter verteilte. Künftig muss jeder große Netzbetreiber, also Telekom, O2 und Vodafone, ein durchgängiges Netz anbieten. Dies soll verhindern, dass Verbraucher unterwegs ohne Verbindung dastehen, nur weil sie bei einem Anbieter keinen Empfang haben.

Eine weitere Maßnahme betrifft den Verzicht auf eine neue Frequenzauktion. Stattdessen verlängert der Bund die bestehenden Nutzungsrechte um fünf Jahre. Für die großen Anbieter bedeutet das Planungssicherheit und weniger finanzielle Belastung. Bei der ersten Auktion im Jahr 2000 waren noch rund 50 Milliarden Euro fällig, was spätere Investitionen stark bremste. Der Neueinsteiger 1&1, der auf weitere Frequenzen gehofft hatte, profitiert von der Verlängerung allerdings nicht.

Um Wettbewerbsnachteile für kleinere Anbieter auszugleichen, sollen Telekom und andere große Netzbetreiber künftig leichter zur Verhandlung über die Netznutzung verpflichtet werden. Dafür hat die Bundesnetzagentur klare Rahmenbedingungen für effektive Gespräche festgelegt. Auch Anbieter ohne eigenes Netz, wie Freenet, könnten so besser am Markt bestehen.

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