Ryanair unter Beschuss: Britische Behörde ermittelt wegen Kindersitzplatz-Gebühren
Die britische Wettbewerbsbehörde CMA prüft, ob Ryanairs Gebühren für Sitzplätze neben Kindern gegen Verbraucherschutzrecht verstoßen.

Die britische Wettbewerbsbehörde Competition and Markets Authority (CMA) hat Ermittlungen gegen Ryanair eingeleitet. Im Fokus stehen Gebühren, die die irische Billigfluggesellschaft von Eltern verlangt, damit diese auf Flügen neben ihren eigenen Kindern sitzen dürfen. Die CMA prüft, ob diese Praxis nach britischem Verbraucherschutzrecht „unangemessen" ist.
Konkret geht es um einen Service, den Ryanair selbst als „obligatorischen Familiensitzplatz" bezeichnet. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Airline muss ein Elternteil bei Kindern zwischen zwei und elf Jahren zwingend neben dem Kind sitzen – und zahlt dafür in der Regel 8 Britische Pfund pro Strecke. Für deutsche Reisende entspricht das je nach Wechselkurs rund 9 bis 10 Euro pro Flugabschnitt.
Behörde sieht möglichen Verstoß gegen Luftverkehrsvorschriften
Die CMA geht in ihrer Untersuchung noch einen Schritt weiter. Die Behörde prüft, ob das Vorgehen von Ryanair bei Sitzplatzreservierungen dazu führt, dass Eltern faktisch dafür bezahlen müssen, dass die Fluggesellschaft ihre eigenen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt – nämlich Anforderungen zur Kindersicherheit und zu behindertengerechten Standards gemäß den Luftverkehrsvorschriften. Dieser Aspekt macht die Untersuchung besonders brisant, denn er stellt die Frage, ob Ryanair Kosten für regulatorische Pflichten auf die Passagiere abwälzt.
Nach Kenntnis der CMA ist Ryanair die einzige große Fluggesellschaft mit Abflügen aus dem Vereinigten Königreich, die eine solche Gebühr erhebt. Andere Airlines bieten demnach an, Kinder ohne Aufpreis neben einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten zu platzieren, oder weisen bei der Buchung automatisch und kostenlos zusammenhängende Sitzplätze zu. Damit steht Ryanair in der Branche offenbar allein da.
Ryanair weist Vorwürfe scharf zurück
Die Fluggesellschaft reagierte auf die Ermittlungen mit deutlicher Kritik. Ryanair bezeichnete die Untersuchung als „haltlos" und betonte, die eigenen Richtlinien für Familien-Sitzplätze stimmten „vollständig mit allen relevanten Gesetzen überein". Das Unternehmen erklärte zudem, Erwachsene, die mit Kindern reisen, zahlten zwar eine Gebühr für einen reservierten Sitzplatz für sich selbst, könnten aber für bis zu vier Kinder auf derselben Buchung kostenlos reservierte Plätze neben sich wählen.
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Zur Aktienanalyse„Das bedeutet, dass Eltern, die mit Kindern reisen, nur für einen reservierten Sitzplatz (für Erwachsene) bezahlen, aber nichts für die vier weiteren reservierten Plätze ihrer mitreisenden Kinder", erklärte das Unternehmen. Ryanair kündigte an, die Vorwürfe der CMA im Rahmen des Verfahrens zu widerlegen, und bezeichnete die Behauptungen der Behörde als „falsch".
Die Ermittlungen der CMA sind für Verbraucher in ganz Europa relevant, da Ryanair zu den meistgenutzten Fluggesellschaften auf dem Kontinent zählt und auch von Deutschland aus zahlreiche Verbindungen anbietet. Das Ergebnis der Untersuchung könnte weitreichende Konsequenzen für die Preisgestaltung bei Sitzplatzreservierungen im Niedrigpreissegment haben – und möglicherweise auch andere Aufsichtsbehörden in der EU zu ähnlichen Prüfungen veranlassen.


