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Teva droht EU-Kartellstrafe

Wettbewerbswidrige Praktiken bei Copaxone könnten hohe Strafe nach sich ziehen

Teva droht EU-Kartellstrafe

Die Europäische Kommission steht offenbar kurz davor, gegen den israelischen Generika-Hersteller Teva eine Kartellstrafe zu verhängen. Dies berichten Insider, die über die Entwicklungen informiert sind. Die Strafe steht im Zusammenhang mit dem Multiple-Sklerose-Medikament Copaxone, wobei Teva vorgeworfen wird, gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen zu haben. Die Entscheidung über die Höhe der Strafe wird in den nächsten Wochen erwartet.

Im Jahr 2022 warf die Europäische Kommission Teva vor, den Patentschutz für Copaxone künstlich verlängert zu haben, um Wettbewerber vom Markt fernzuhalten. Diese Praxis könnte nach Ansicht der Kommission Innovationen in der Pharmaindustrie behindern und insbesondere Länder mit begrenzten Gesundheitsbudgets benachteiligen. Solche Verstöße gegen das EU-Kartellrecht können Strafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens nach sich ziehen.

Bereits im Jahr 2020 war Teva, zusammen mit seiner Tochtergesellschaft Cephalon, wegen wettbewerbswidriger Praktiken mit einer Geldbuße von 60,5 Millionen Euro belegt worden. Der Vorwurf lautete, dass die Unternehmen die Markteinführung einer günstigeren Generika-Version eines Schlafmittels absichtlich verzögert hatten, um den Markt für ihr Originalpräparat zu schützen.

Auf Anfrage zur aktuellen Situation wollte die EU-Kommission keine Stellungnahme abgeben. Auch Teva hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.

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