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Tilray-Aktie: Warum die Cannabis-Neueinstufung Anleger enttäuscht

Die Euphorie über die geplante US-Neueinstufung von Marihuana verpuffte schnell – Tilray-Aktionäre erlebten eine volatile Achterbahnfahrt.

Tilray-Aktie: Warum die Cannabis-Neueinstufung Anleger enttäuscht

Die Tilray-Aktie erlebte Ende April eine kurze, aber heftige Kursrallye. Auslöser war die Ankündigung des US-Justizministeriums, Marihuana von Anhang I in Anhang III des Gesetzes über kontrollierte Substanzen (Controlled Substances Act) umzustufen. Doch die Begeisterung hielt nicht lange an – und das aus gutem Grund.

Am 22. April schoss die Tilray-Aktie (TLRY) innerhalb weniger Stunden von rund 7 US-Dollar auf etwa 8 US-Dollar pro Aktie in die Höhe. Kurz darauf gaben die Papiere sämtliche Gewinne wieder ab und fielen sogar noch weiter zurück – in Richtung 6 US-Dollar. Dieses Muster wiederholte sich bei zahlreichen anderen Cannabis-Aktien, die ebenfalls kurz aufflammten und dann wieder absackten.

Warum die Rallye so schnell verpuffte

Marktbeobachter erklären die volatile Kursbewegung unter anderem mit dem klassischen Börsenphänomen „Buy the Rumor, Sell the News". Doch es gibt handfestere Gründe, warum die Stimmung so rasch von bullish zu bearish umschlug.

Die Bekanntmachung der Drug Enforcement Administration (DEA) sah zunächst lediglich die sofortige Neueinstufung von FDA-zugelassenen und staatlich regulierten medizinischen Marihuana-Produkten vor. Die vollständige Umstufung von Marihuana von Anhang I in Anhang III hängt noch von einem Verwaltungsverfahren ab – wenn auch von einem beschleunigten. Für Unternehmen wie Tilray bedeutet das: Die entscheidenden Hürden bleiben vorerst bestehen.

Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Punkt: Selbst eine vollständige und sofortige Neueinstufung würde für Cannabis-Unternehmen wie Tilray kaum einen direkten Unterschied machen. Denn die Neueinstufung allein öffnet ihnen noch nicht die Tür zum US-amerikanischen Marihuana-Markt.

Was eine Neueinstufung konkret bedeuten würde

Eine Umstufung von Anhang I in Anhang III wäre dennoch nicht bedeutungslos. Marihuana würde damit aus derselben Kategorie wie Heroin herausgenommen und stattdessen in die Klasse verschreibungspflichtiger Medikamente eingeordnet. Das hätte auch steuerliche Konsequenzen: Unter Anhang III wären Cannabis-Unternehmen nicht mehr den Steuervorschriften gemäß Section 280E unterworfen. Diese Regelung untersagt Marihuana-Unternehmen bislang im Grunde den Abzug regulärer Betriebsausgaben – eine erhebliche finanzielle Belastung für die gesamte Branche.

Doch für Tilray und seine in Kanada ansässigen Wettbewerber reicht eine Neueinstufung allein nicht aus. Was sie wirklich benötigen, ist eine vollständige Legalisierung auf Bundesebene in den USA. Erst dann könnten sie legal in den größten Cannabis-Markt der Welt eintreten.

Unternehmensspezifische Probleme belasten zusätzlich

Während der regulatorische Fortschritt weiter auf sich warten lässt, kämpft Tilray auch mit hausgemachten Problemen. Das Unternehmen verzeichnet anhaltende Verluste und leidet unter der schwachen Performance seines Sortiments an cannabisbasierten Getränken. Diese Faktoren dürften die Aktie auch in absehbarer Zukunft belasten.

Für deutsche Privatanleger, die einen Einstieg in Cannabis-Aktien erwägen, unterstreicht die jüngste Kursentwicklung bei Tilray das erhebliche Risiko dieser Wachstumsaktie. Solange keine klaren regulatorischen Fortschritte auf US-Bundesebene erkennbar sind, bleibt die Investition in Tilray eine hochspekulative Wette – mit entsprechend hoher Volatilität und ungewissem Ausgang.

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